Steueranrechnungen für Renovierungsarbeiten

Datum 21.12.2009 22:55 | Thema: Aktuelles

Steueranrechnungen für Renovierungsarbeiten

Bis zu 1.200,00 Euro sind absetzbar

„Möglich macht es §35a Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes, nachdem Privatleute für Zahlungen an Handwerker eine Steueranrechnung von 20% der abgerechneten Arbeitsleistung beim Finanzamt geltend machen können. Das Beste daran: Die 20-prozentige Steueranrechnung wird 1:1 von der Steuer des Auftraggebers abgezogen. Eine Handwerksleistung von 6.000,00 Euro kostet Privatleute, die Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen in ihrem gemieteten Haushalt oder in ihrem Eigenheim in Auftrag geben, also unter dem Strich nur 4.800,00 Euro“

„Begünstigt sind nur die abgerechneten Arbeitsleistungen, sowie die Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der hierfür in Rechnung gestellten Umsatzsteuer. Für die verwendeten Materialien gibt es die 20-prozentige Steueranrechnung nicht“

aus Deutsche Handwerks Zeitung
21.September 2007/ Nummer 18, geändert




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